Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung (QCG)

Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung (QCG)

Fachkräfte von morgen schon heute einstellen

Bei der Suche nach gut ausgebildeten Fachkräften für Ihr Unternehmen kann es vorkommen, dass die Qualifizierungen der Bewerbenden nicht vollkommen auf die ausgeschriebene Stelle passen und sich die Suche nach qualifizierten Fachkräften zu einem unnötig komplizierten Prozess entwickelt. Mit dem Qualifizierungschancengesetz ist es jedoch möglich, ein breiteres Spektrum von Bewerbenden einzustellen und diese passgenau auf die zu besetzende Stelle auszubilden. Auch Menschen ohne Berufsabschluss bietet sich somit eine gute Möglichkeit, noch einen Berufsabschluss zu absolvieren.

Das Qualifizierungschancengesetz: Ein Gewinn für beide Seiten

Die Bewerbenden sind nicht mehr arbeitssuchend und Ihnen als Arbeitgeber bieten sich die gute Chancen, Fachkräfte maßgeschneidert auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens auszubilden und abschließend bei Ihnen zu halten. Ihre Beschäftigten schützen Sie durch eine QCG-Weiterbildung so nicht nur vor Arbeitslosigkeit, sondern erhalten selber qualifizierte Fachkräfte mit ausgezeichnetem fachlichem Know-how. Dabei werden 100% der Weiterbildungskosten und bis zu 100% der Arbeitsentgeldkosten durch die Agentur für Arbeit gefördert.

 

 

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