Reha-Maßnahmen

Reha-Maßnahmen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Jugendliche und junge Erwachsene mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen, die jedoch nicht auf besondere Einrichtungen für behinderte Menschen angewiesen sind.

Menschen mit Handicap soll, unabhängig von der Art der Behinderung, die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten ermöglicht und dauerhaft gesichert werden.

  • Behindertenspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme:

Vorbereitung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener ohne berufliche Erstausbildung auf die Aufnahme einer Ausbildung / Beschäftigung; spezifische Fähigkeitsermittlung, Berufsorientierung, individuelle Qualifizierung und Förderung, Nachholen eines Schulabschlusses sowie die Vermittlung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.
Dauer: 11 Monate
Beginn: grundsätzlich im September
 

  • Reha-Ausbildungen: 

Ausbildung von körper-, sinnes-, lern-, und psychisch behinderten Schulabgängern in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf; integratives (in Bildungszentren von Kolping Bildung Deutschland) oder kooperatives (fachpraktische Ausbildung im Betrieb) Ausbildungsmodell, umfassende Unterstützung der Auszubildenden während der Berufsausbildung durch unser Fachpersonal.
Dauer: Je nach Ausbildungsberuf zwei bis dreieinhalb Jahre
Beginn: zum jeweiligen Ausbildungsjahr


Die Zuweisung erfolgt in der Regel durch die Agentur für Arbeit.

Kolping Bildung Deutschland gGmbH
Kundenbetreuung
Am Technologiepark 28, 45307 Essen

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