Wer wird gefördert?
Gefördert werden Jugendliche und junge Erwachsene unter 25, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, aber deren Ausbildungsplatzsuche nicht erfolgreich war oder deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gekündigt wurde.
Kolping Bildung Deutschland ermöglicht Ihnen mit der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine frühzeitige Überleitung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis.




Was wird gefördert?




Zeitlicher Umfang
- mindestens ein Jahr
- Beginn zum jeweiligen Ausbildungsjahr
Die Zuweisung erfolgt durch Ihre Beratungsfachkraft der örtlichen Agentur für Arbeit, Jobcenter bzw. optierenden Kommune.
Die BaE kann entweder integrativ (in Bildungszentren von Kolping Bildung Deutschland) oder kooperativ (fachpraktische Ausbildung im Betrieb) durchgeführt werden.
Zu unseren Leistungen zählen:
- Geförderte Berufsausbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen
- Individuelle Unterstützung und Förderung beim Erwerb der Ausbildungsinhalte
- Praktika in Betrieben
- Hilfestellungen bei der Vermittlung in betriebliche Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung bei persönlichen Problemen oder Problemen, welche die Ausbildung betreffen
Kundenbetreuung
Am Technologiepark 28, 45307 Essen