Wann greift die finanzielle Förderung?




Alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangsmittel wie Lernmaterialien, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke sowie gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen. Übernommen werden können außerdem die Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Ansprüche auf Arbeitslosengeld bleiben bestehen.
Über die Förderung entscheiden die regionalen Arbeitsagenturen oder das Jobcenter. Dort wird unter anderem in einem Beratungsgespräch geprüft, ob ein Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierung- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgestellt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Fallmanager/Ihrer zuständigen Fallmanagerin und auf der offiziellen Seite der Agentur für Arbeit!
Wer kann eine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen?
Finanziell gefördert werden:
- Arbeitslose, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen
- Arbeitnehmende, denen die Kündigung droht, deren Arbeitsvertrag ausläuft oder für die eine Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist
- Die Antragstellenden müssen in der Regel eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben




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