Integrationsbegleitung

Für die Vermittlung von Gefangenen in Arbeit oder (Folge-)Ausbildungen wird den Teilnehmenden eine „arbeitsmarktorientierte Entlassungsvorbereitung“ angeboten, die bei Bedarf durch nachsorgende Leistungen im Übergang aus der Haft in Beschäftigung ergänzt werden. Beispielhafte Angebote sind: Bewerbungsunterstützung und Bewerbungstraining, Profiling, gezielte Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung, auch mit Stellensuchläufen in der Jobbörse der BA, Kooperation mit dem Arbeitgeberservice, Akquise von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für die Zielgruppe.

Die Aufgaben der „arbeitsmarktorientierten Entlassungsvorbereitung“ beinhalten konkret folgende Leistungen, die durch die Akteure (wie z.B. den Integrationsberatungsstellen (IBS), den Justizvollzugsanstalten (JVA), der Kolping Bildung Deutschland (KBD), etc) zu erbringen sind:

  • Motivierende Beratung der von der JVA zugewiesenen Gefangenen zur aktiven Mitarbeit in der arbeitsmarktorientierten Entlassungsvorbereitung sowie in der anschließenden arbeitsmarktorientierten Nachsorge.
  • Standardisierte Klärung des individuellen Vermittlungs- und Nachsorgebedarfs der Teilnehmenden im Rahmen weiterer persönlicher Beratungsgespräche.
  • Erweiterung der individuellen Vollzugsplanung um eine mit den Teilnehmenden zu vereinbarende arbeitsmarktorientierte Eingliederungsplanung auf Basis der vorgenannten „Eingliederungsplanung“ zu gewährleisten.
  • Vermittlung von allgemeinem Bewerbungswissen und/oder Unterstützung bei der Zusammenstellung von Bewerbungsunterlagen im Rahmen individueller Beratung sowie durch Bewerbungstrainings in Form von Gruppenmaßnahmen.
  • Vermittlung der Teilnehmenden in berufliche Qualifizierung oder Ausbildung für die Zeit nach der Entlassung, vorzugsweise zur Fortsetzung einer vollzuglichen Berufsförderung, durch gezielte Stellensuche mit den oder für die Teilnehmenden und/oder aktive Unterstützung individueller Bewerbungen auf spezifische Stellen – möglichst in Kooperation mit zuständigen Fachkräften der Bundesagentur für Arbeit. 
  • Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit für die Zeit nach der Entlassung, vorrangig in Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt, durch gezielte Stellensuche mit den oder für die Teilnehmenden und/oder aktive Unterstützung individueller Bewerbungen auf spezifische Stellen – ebenfalls möglichst in Kooperation mit zuständigen Fachkräften der Bundesagentur für Arbeit.
  • Vermittlung von flankierenden Integrationshilfen und Stabilisierungsleistungen vollzugsexterner Leistungsträger, namentlich in den Problemlagen Sucht, materielle Sicherung/Schulden und Wohnen, soweit dies mit Maßnahmen des vollzuglichen Sozialdienstes abgestimmt ist.
  •  Unterstützung der Teilnehmenden bei der Vorbereitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach ALG 1/Bürgergeld sowie zur rechtswirksamen „Arbeitsuchend- oder Arbeitslos-Meldung“ bei den zuständigen Arbeitsagenturen oder Jobcentern, auch im Wege der Begleitung entsprechend gelockerter Gefangener – soweit dies nach Abstimmung mit dem vollzuglichen Sozialdienst angezeigt ist. 
  • Vermittlung der Teilnehmenden an die „arbeitsmarktorientierte Nachsorge“ (IBS) auf Basis einer abschließenden Dokumentation inkl. Übermittlung der Ergebnisse und anderer relevanter Teilnehmerdaten an die zuständigen IBS-Fachkräfte als Grundlage für deren weitere Arbeit. 

Hier werden die einzelnen praktischen Aufgaben aller Akteure, im Rahmen der Umstrukturierung, ermittelt, beschrieben und definiert. Kolping Bildung Deutschland unterstützt die Strafgefangenen mit seiner jahrelangen Erfahrung im Bereich der Entlassungsvorbereitung in der Überleitungsphase während der Haftzeit.
Aufgrund der strukturellen Unterschiede der einzelnen JVAen Neumünster, Kiel und Lübeck, als auch aufgrund des unterschiedlichen Gefangenenklientels in diesen Anstalten gilt es, die jeweiligen Bedürfnisse und Notwendigkeiten zu beachten, anzupassen und diese im praktischen Übergangsmanagement des Kolping Bildung Deutschland umzusetzen.