Nutzen

Der Bedarf an Pflegepersonal in der Kranken- und Altenpflege ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, da die Zahl der zu Pflegenden aufgrund der Altersstruktur in der Gesellschaft noch weiter zunehmen wird. Der Fachkräftemangel bei examinierten Pflegekräften ist bereits jetzt enorm. Dem soll durch die vermehrte und gezieltere Ausbildung von Pflegefachassistenten entgegengewirkt werden. In dieser neuen Ausbildung werden die bisherigen Ausbildungsberufe in der Pflegehilfe zusammengefasst. Die Pflegefachassistenten führen Aufgaben durch, die durch Pflegekräfte an sie delegiert werden und entlasten durch eigenständige Durchführung die Arbeit der Pflegekräfte. Die Verantwortungs- und Tätigkeitsbereiche zwischen beiden Berufsgruppen sind klar abgegrenzt, ebenso wird die Unterscheidung durch die neue Strukturierung der Helferberufe in der Pflege zu den Helferinnen und Helfern (un- oder angelernt) oder den Assistentinnen und Assistenten in der Pflege deutlich. Die Ausbildung bzw. Umschulung schließt mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung ab.

Inhalt

- Pflegeprozess und Pflegediagnostik in stabilen Pflegesituationen von Menschen allen Altersstufen im jeweiligen Versorgungsbereich mit gestalten

- Kommunikation und Beziehungsgestaltung personen- und situationsorientiert gestalten

- Intra- und interprofessionelles Handeln mitgestalten

- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien entwickeln

- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen entwickeln

Zielgruppe

Die Pflegefachassistenzausbildung spricht eine Zielgruppe mit folgenden Eigenschaften an: - Respekt und Verständnis im Umgang mit kranken und pflegebedürftigen Menschen - Interesse an pflegerischen, sozialen und medizinischen Aufgaben - Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, rasche Auffassungsgabe - Empathie und emotionale Stabilität - Teamfähigkeit

Voraussetzungen

- Hauptschulabschluss (Abschlusszeugnis nach Klasse 9/nach Klasse 10)
- Abgangszeugnis nach Klasse 9 (bei positiver Eignungsprognose der Pflegeschule und genehmigtem Antrag der Bezirksregierung)
- Erfolgreiche abgeschlossene zweijährige oder dreijährige Berufsausbildung
- Ausländische Schulabschlüsse/Bildungsnachweise, die mindestens dem Hauptschulabschluss entsprechen (nur mit genehmigtem Antrag der Bezirksregierung)
- Ohne Schulabschluss (positive Eignungsprognose der Schule; Ausrichtung auf die jeweilige Zielgruppe, z.B. geflüchtete Menschen; Menschen mit Migrationshintergrund). Der Schulabschluss muss nicht nachgeholt werden, da er nicht Zugangsvoraussetzung für die Prüfung ist. Ein Übergang in die dreijährige Ausbildung ist hier allerdings nicht möglich
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis über ein erweitertes Führungszeugnis
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse

Abschluss

Qualifizierte Teilnahmebescheinigung Kolping Bildung Deutschland

Hinweise

Abschluss: Pflegefachassistent/-in Dauer: 1 Jahr mit mindestens 700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht in einer Pflegeschule und mindestens 950 Stunden praktische Ausbildung in einer Einrichtung der Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflege.

Förderung

Diese Veranstaltung kann leider nicht online gebucht werden, da es sich ausschließlich um eine geförderte Maßnahme handelt.

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand, wie zum Beispiel den Bildungsgutschein oder den Bildungsscheck.

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Di 01. 08. 2023 – Mi 31. 07. 2024

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Di 01. 08. 2023 – Mi 31. 07. 2024

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Fr 01. 09. 2023 – Sa 31. 08. 2024

07:15 – 14:15 Uhr

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So 01. 10. 2023 – Mo 30. 09. 2024

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Mi 01. 11. 2023 – Do 31. 10. 2024

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Mi 01. 11. 2023 – Do 31. 10. 2024

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Fr 01. 12. 2023 – Sa 30. 11. 2024

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Duftworkshop – Ein Tag ohne Dufterlebnisse - ist ein verlorener Tag

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Tagesseminar: Jährliche Fortbildung der Praxisanleiter in der Pflege

Auffrischung Ihrer berufspädagogischen Kenntnisse

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Umschulung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau

Berufsabschluss nach dem aktuellen Pflegeberufegesetz

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